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DEUTSCHER DIABETIKER BUND
Landesverband Sachsen e.V.

Was wissen wir von der Umsetzung der beiden Diabetes - Vereinbarungen in Sachsen?

Im Mitteilungsblatt 2/99 habe ich den Standpunkt des Landesvorstandes zur Diabetiker - Vereinbarung dargelegt.
Heute möchte ich auf die Entwicklung zu den Diabetiker-Vereinbarungen in Sachsen eingehen.

1991 wurde die erste Vereinbarung unterzeichnet. Der LV des DDB forderte die rasche Unterzeichnung und sammelte tausende Unterschriften dafür. Zu der Beratung über die Diabetikerbetreuung in Sachsen am 4.12.1994 verlangte der LV des DDB die rasche Unterzeichnung des Vertrages und mahnte Schwerpunkte der Betreuung an.
Alle Beteiligten und die Vertreter der Vertragspartner stimmten dem zu. Am 1.4.1995 trat die 2. Diabetes - Vereinbarung in Kraft.

Diese hatte zum Inhalt die "Ambulante Schwerpunktbehandlung und -betreuung von Diabetes mellitus und damit im Zusammenhang stehende Stoffwechselstörungen ".

Sie wurde von den Landesverbänden der Krankenkassen zum 31.12.1998 gekündigt.

Da Ersatzkassen und Primärkassen sich nicht in allen Punkten einigen konnten, wurden zwei getrennte Verträge unterschrieben.

Die neue Vereinbarung der Primärkassen trat am 1.7.1999 und die der Ersatzkassen am 1.10.1999 in Kraft.

Die getrennten Verträge bedeuten zwar einen unnötigen Arbeitsaufwand für die Ärzte und ihr Personal. Trotzdem wurde damit jedoch der von 1991 bis 1999 erfolgreich beschrittene Weg, den Menschen mit Diabetes gemeinsame Rahmenbedingungen für eine gute kooperative medizinische Behandlung in Sachsen zu sichern, weitestgehend weiterverfolgt. Formal hat es in Sachsen zu keiner Zeit an einer geregelten Zusatzbetreuung für Menschen mit Diabetes gefehlt.

Einmalig in Deutschland jedoch ist, dass sowohl Primär- als auch Ersatzkassen zusätzliche Mittel bereitstellen, die über die "normale" Patientenbetreuung hinaus zur Verfügung stehen.

Für uns Betroffene ist das einfach notwendig, nur durch diese Regelungen ist eine optimale Betreuung und kontinuierliche Schulung möglich. Durch die neu abgeschlossenen Vereinbarungen erfolgt ein Schritt weiter in die richtige Richtung.

Tatsache ist, dass die meisten Menschen mit Diabetes vom Hausarzt behandelt werden. So lange sie gut eingestellt sind (HBA1c < 7,5%) ist das auch richtig. Die diabetologischen Schwerpunktpraxen könnten gar nicht alle Betroffenen in Sachsen betreuen, sie stehen überwiegend für Problempatienten, z. B. schlecht eingestellte Patienten (HBA1c > 7,5%), Patienten mit Komplikationen und für alle Typ-1-Diabetiker zu Verfügung. Mehr können die 78 diabetologischen Schwerpunktpraxen nicht leisten.

Die grundsätzliche Einbeziehung der Hausärzte in unsere Betreuung und Festlegung zur Überweisung und Rücküberweisung sind in den Verträgen getroffen, ebenso die Ansätze zur qualitätsgesicherten Behandlung.

Was hat sich bis jetzt getan? (Stand 5/2000)

Nach Klärung der Datenschutzproblematik steht der möglichst flächendeckenden Umsetzung der Verträge nun nichts mehr im Wege.

Was haben wir sonst noch erfahren von unseren Diabetologen, Hausärzten und aus den Selbsthilfegruppen?

Dass die Primärkassen erstmals in Deutschland für Sachsen die Verordnung bestimmter Mengen von Blutzuckerteststreifen entsprechend der Therapie auf der Grundlage der Leitlinien und außerhalb ihres Medikamentenbudges vertraglich geregelt haben, hatten wir unseren Mitgliedern schon mitgeteilt. Nun lenken auch die Ersatzkassen schweigend auf diese Linie ein, obwohl sie es nicht vertraglich geregelt haben.

Im IV. Quartal 1999 wurden nach unseren Informationen wesentlich mehr HBA1c-Untersuchungen durch die Hausärzte abgerechnet als bisher. Wir gehen davon aus, dass die Hausärzte, die sich an den Diabetes-Vereinbarungen beteiligen, dieses wichtige Kriterium der Stoffwechseleinstellung nun stärker akzeptieren - zu unserem Nutzen.

Auch die Qualitätszirkel als eine Voraussetzung der Vereinbarung der Hausärzte nach Vertrag sind in vielen Regionen Sachsens angelaufen. Sie werden von den Diabetologen aus den Schwerpunktpraxen gemeinsam mit den Hausärzten der Region mehr als 2 mal pro Jahr durchgeführt.

Von 2 500 Hausärzten beteiligen sich fast zwei Drittel an den Diabetes-Vereinbarungen, die bereits 182 000 Betroffene (von 250 000 in Sachsen), z. T. gemeinsam mit den Schwerpunktpraxen, entsprechend behandeln.

Im III. Quartal 1999 haben Hausärzte 2 911 Betroffene in diabetische Schwerpunktpraxen überwiesen. Diese Zahlen beweisen, dass die Vereinbarungen langsam zu wirken beginnen.

Was kann ich selbst tun, um zu erfahren, ob mein Hausarzt eine zweckmässige Behandlung durchführt?

Fragen sie Ihn, ob er nach den Diabetes - Vereinbarungen arbeitet. (Denken Sie an die Teststreifen!) und ob er sie auf der Grundlage der Leitlinien der Sächs. Landesärztekammer behandelt! Wenn er das tut, dann ist die Voraussetzung für eine optimale Behandlung gegeben.

Wichtig ist die Frage zur Führung des Diabetikerpasses, den Sie von uns kostenlos erhalten haben. Ein verantwortungsbewusster Arzt legt gemeinsam mit Ihnen Behandlungsziele und Wege zu ihrer Verwirklichung fest und macht auf notwendige Untersuchungen zur Vorbeugung von Spätfolgen aufmerksam.

Will Ihr Hausarzt von all dem nichts wissen, sollten Sie ein klärendes Gespräch suchen und Ihre Konsequenzen daraus ziehen!

Für mich steht fest, langsam werden auch die neuen Diabetes - Vereinbarungen mit Leben erfüllt und zum Nutzen der Betroffenen umgesetzt.

Die Ärzte wurden durch die KVS-Mitteilungen informiert. Laut Vereinbarungen sind die Krankenkassen verpflichtet, ihre betroffenen Mitglieder zu informieren, dass es zwei Diabetes-Vereinbarungen gibt. Dieses Thema habe ich bei den Primär - und Ersatzkassen angesprochen. Sie haben diesen Aspekt bisher nicht beachtet. Sie wollen ihre Pflicht zur Information wahrnehmen.

Der Landesvorstand bleibt am Ball und informiert Sie weiter zu neuen Entwicklungen bei der Umsetzung der Vereinbarungen, das versichert Ihnen

Ihre Landesvorsitzende Rosmarie Wallig

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