Was
wissen wir von der Umsetzung der beiden Diabetes - Vereinbarungen
in Sachsen?
Im
Mitteilungsblatt 2/99 habe ich den Standpunkt des Landesvorstandes
zur Diabetiker - Vereinbarung dargelegt.
Heute möchte ich auf die Entwicklung zu den Diabetiker-Vereinbarungen
in Sachsen eingehen.
1991 wurde
die erste Vereinbarung unterzeichnet. Der LV des DDB forderte
die rasche Unterzeichnung und sammelte tausende Unterschriften
dafür. Zu der Beratung über die Diabetikerbetreuung in Sachsen
am 4.12.1994 verlangte der LV des DDB die rasche Unterzeichnung
des Vertrages und mahnte Schwerpunkte der Betreuung an.
Alle Beteiligten und die Vertreter der Vertragspartner stimmten
dem zu. Am 1.4.1995 trat die 2. Diabetes - Vereinbarung in Kraft.
Diese hatte
zum Inhalt die "Ambulante Schwerpunktbehandlung und -betreuung
von Diabetes mellitus und damit im Zusammenhang stehende Stoffwechselstörungen
".
Sie wurde
von den Landesverbänden der Krankenkassen zum 31.12.1998 gekündigt.
Da Ersatzkassen
und Primärkassen sich nicht in allen Punkten einigen konnten,
wurden zwei getrennte Verträge unterschrieben.
Die neue
Vereinbarung der Primärkassen trat am 1.7.1999 und die der Ersatzkassen
am 1.10.1999 in Kraft.
Die getrennten
Verträge bedeuten zwar einen unnötigen Arbeitsaufwand für die
Ärzte und ihr Personal. Trotzdem wurde damit jedoch der von
1991 bis 1999 erfolgreich beschrittene Weg, den Menschen mit
Diabetes gemeinsame Rahmenbedingungen für eine gute kooperative
medizinische Behandlung in Sachsen zu sichern, weitestgehend
weiterverfolgt. Formal hat es in Sachsen zu keiner Zeit an einer
geregelten Zusatzbetreuung für Menschen mit Diabetes gefehlt.
Einmalig
in Deutschland jedoch ist, dass sowohl Primär- als auch Ersatzkassen
zusätzliche Mittel bereitstellen, die über die "normale" Patientenbetreuung
hinaus zur Verfügung stehen.
Für uns
Betroffene ist das einfach notwendig, nur durch diese Regelungen
ist eine optimale Betreuung und kontinuierliche Schulung möglich.
Durch die neu abgeschlossenen Vereinbarungen erfolgt ein Schritt
weiter in die richtige Richtung.
Tatsache
ist, dass die meisten Menschen mit Diabetes vom Hausarzt behandelt
werden. So lange sie gut eingestellt sind (HBA1c < 7,5%) ist
das auch richtig. Die diabetologischen Schwerpunktpraxen könnten
gar nicht alle Betroffenen in Sachsen betreuen, sie stehen überwiegend
für Problempatienten, z. B. schlecht eingestellte Patienten
(HBA1c > 7,5%), Patienten mit Komplikationen und für alle Typ-1-Diabetiker
zu Verfügung. Mehr können die 78 diabetologischen Schwerpunktpraxen
nicht leisten.
Die grundsätzliche
Einbeziehung der Hausärzte in unsere Betreuung und Festlegung
zur Überweisung und Rücküberweisung sind in den Verträgen getroffen,
ebenso die Ansätze zur qualitätsgesicherten Behandlung.
Was
hat sich bis jetzt getan? (Stand 5/2000)
Nach Klärung
der Datenschutzproblematik steht der möglichst flächendeckenden
Umsetzung der Verträge nun nichts mehr im Wege.
Was haben
wir sonst noch erfahren von unseren Diabetologen, Hausärzten
und aus den Selbsthilfegruppen?
Dass die
Primärkassen erstmals in Deutschland für Sachsen die Verordnung
bestimmter Mengen von Blutzuckerteststreifen entsprechend der
Therapie auf der Grundlage der Leitlinien und außerhalb ihres
Medikamentenbudges vertraglich geregelt haben, hatten wir unseren
Mitgliedern schon mitgeteilt. Nun lenken auch die Ersatzkassen
schweigend auf diese Linie ein, obwohl sie es nicht vertraglich
geregelt haben.
Im IV.
Quartal 1999 wurden nach unseren Informationen wesentlich mehr
HBA1c-Untersuchungen durch die Hausärzte abgerechnet als bisher.
Wir gehen davon aus, dass die Hausärzte, die sich an den Diabetes-Vereinbarungen
beteiligen, dieses wichtige Kriterium der Stoffwechseleinstellung
nun stärker akzeptieren - zu unserem Nutzen.
Auch die
Qualitätszirkel als eine Voraussetzung der Vereinbarung der
Hausärzte nach Vertrag sind in vielen Regionen Sachsens angelaufen.
Sie werden von den Diabetologen aus den Schwerpunktpraxen gemeinsam
mit den Hausärzten der Region mehr als 2 mal pro Jahr durchgeführt.
Von 2 500
Hausärzten beteiligen sich fast zwei Drittel an den Diabetes-Vereinbarungen,
die bereits 182 000 Betroffene (von 250 000 in Sachsen),
z. T. gemeinsam mit den Schwerpunktpraxen, entsprechend behandeln.
Im III.
Quartal 1999 haben Hausärzte 2 911 Betroffene in diabetische
Schwerpunktpraxen überwiesen. Diese Zahlen beweisen, dass die
Vereinbarungen langsam zu wirken beginnen.
Was
kann ich selbst tun, um zu erfahren, ob mein Hausarzt eine zweckmässige
Behandlung durchführt?
Fragen
sie Ihn, ob er nach den Diabetes - Vereinbarungen arbeitet.
(Denken Sie an die Teststreifen!) und ob er sie auf der Grundlage
der Leitlinien der Sächs. Landesärztekammer behandelt! Wenn
er das tut, dann ist die Voraussetzung für eine optimale Behandlung
gegeben.
Wichtig
ist die Frage zur Führung des Diabetikerpasses, den Sie von
uns kostenlos erhalten haben. Ein verantwortungsbewusster Arzt
legt gemeinsam mit Ihnen Behandlungsziele und Wege zu ihrer
Verwirklichung fest und macht auf notwendige Untersuchungen
zur Vorbeugung von Spätfolgen aufmerksam.
Will Ihr
Hausarzt von all dem nichts wissen, sollten Sie ein klärendes
Gespräch suchen und Ihre Konsequenzen daraus ziehen!
Für mich
steht fest, langsam werden auch die neuen Diabetes - Vereinbarungen
mit Leben erfüllt und zum Nutzen der Betroffenen umgesetzt.
Die Ärzte
wurden durch die KVS-Mitteilungen informiert. Laut Vereinbarungen
sind die Krankenkassen verpflichtet, ihre betroffenen Mitglieder
zu informieren, dass es zwei Diabetes-Vereinbarungen gibt. Dieses
Thema habe ich bei den Primär - und Ersatzkassen angesprochen.
Sie haben diesen Aspekt bisher nicht beachtet. Sie wollen ihre
Pflicht zur Information wahrnehmen.
Der Landesvorstand
bleibt am Ball und informiert Sie weiter zu neuen Entwicklungen
bei der Umsetzung der Vereinbarungen, das versichert Ihnen
Ihre Landesvorsitzende
Rosmarie Wallig