Neue Leitlinie für Volkskrankheit Durchblutungsstörungen Mehr Bewegung, weniger Amputationen – ganzheitliche Therapie im Fokus

Zwischen 3 und 10 Prozent der Menschen in Deutschland sind von einer peripheren arteriellen Verschlusskrankheit (pAVK) betroffen, wobei die Zahl je nach Studienlage variiert. Die Risikofaktoren Typ-2-Diabetes, Bluthochdruck, Fettstoffwechselstörungen, Bewegungsmangel, familiäre Vorbelastung und fortgeschrittenes Alter lassen aber vorhersehen, dass diese Zahl eher steigen als sinken wird.

Die gerade aktualisierte S3-Leitlinie versammelt die neusten Erkenntnisse und Empfehlungen in Bezug auf Diagnostik, Therapie und Nachsorge der pAVK und setzt einen Schwerpunkt auf die ganzheitliche Therapie der Patientinnen und Patienten. Die Leitlinie ist in Zusammenarbeit verschiedener Fachgesellschaften unter Mitwirkung der Deutschen Gesellschaft für Gefässchirurgie und Gefässmedizin e.V. (DGG) entstanden.

Es beginnt mit Schmerzen in den Waden: Die Gehstrecken, die ohne Schmerzen zurückgelegt werden können, werden kürzer. Betroffene müssen immer mehr Pausen einlegen – bleiben vor jedem Schaufenster stehen. So beginnt die pAVK, die im Anfangsstadium auch Schaufensterkrankheit oder Claudicatio intermittens genannt wird.

„Ablagerungen in den Arterien verringern den Durchfluss des Blutes, das führt zu einer Unterversorgung im umliegenden Gewebe. Betroffene leiden aber nicht nur an einer pAVK“, erläutert Privatdozent Dr. med. Ulrich Rother, Vorsitzender der Kommission pAVK und Diabetischer Fuß der DGG und Leitender Oberarzt Gefäßchirurgie am Uniklinikum Erlangen.

„Die Betroffenen sind mehrfacherkrankt: Viele haben zusätzlich Diabetes Typ 2, Übergewicht und Bluthochdruck und tragen also ein hohes Risiko, einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall zu erleiden. Die ganzheitliche Therapie der pAVK ist deswegen ein zentraler Punkt der neuen Leitlinie. Erstmals gibt es zahlreiche detaillierte Empfehlungen zu Art und Dauer des Gefäßtrainings. Leider besteht in Deutschland eine Unterversorgung in Bezug auf Gefäßsportgruppen und das, obwohl die Wirksamkeit des Bewegungstrainings eindeutig belegt ist“

Denn zentral für eine Verbesserung der Symptome sei eine Lebensstiländerung, bei der Gefäßtraining in mehrfacher Hinsicht helfe: „Durch die Gruppendynamik fällt es leichter, Risikofaktoren wie beispielsweise das Rauchen, falsche Ernährung und Bewegungsmangel zu bekämpfen.“

Auch dem demografischen Wandel trägt die Aktualisierung der Leitlinie Rechnung: Ein neues Kapitel widmet sich der Therapie und Nachsorge von geriatrischen Patientinnen und Patienten.

In der Leitlinie neu aufgenommen sind unter anderem die Schlussfolgerungen aus zwei Studien, die Klarheit geschaffen haben, wann welches Verfahren zur Wiederherstellung der Blutzirkulation besonders geeignet ist, wenn der Verlust einer Extremität droht.

„Ob endovaskulär, also mit Hilfe eines Katheters, oder offen chirurgisch vorgegangen werden soll, können wir inzwischen anhand definierter Kriterien besser beurteilen. Das bedeutet für die Betroffenen ein besseres Ergebnis und die Chance, einer Amputation zu entgehen“, erläutert Rother.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin e. V. (DGG)


 

Schon Impftermin vereinbart?
Menschen mit Diabetes gegen Grippe, Corona und Gürtelrose immunisieren

Menschen mit Diabetes mellitus haben ein höheres Risiko für bestimmte Infektionen und schwere Krankheitsverläufe. Dazu zählen unter anderem Influenza-Grippe, COVID-19 und Gürtelrose.

Die Ständige Impfkommission des Robert-Koch-Instituts (STIKO) empfiehlt Menschen mit Diabetes mellitus, sich jährlich gegen Grippe und COVID-19 impfen zu lassen. Ab einem Alter von 50 Jahren wird ihnen auch eine Impfung gegen Herpes zoster empfohlen. diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe rät, dafür jetzt im Herbst einen Termin mit dem behandelnden diabetologischen Team oder der Hausarztpraxis zu vereinbaren.

„Warum sich Menschen mit einer chronischen Grunderkrankung wie Diabetes mellitus häufiger mit Influenza, COVID-19 oder Gürtelrose infizieren, hat nicht nur mit dem Diabetes zu tun: Viele von ihnen leben zusätzlich mit Adipositas oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Diese Faktoren steigern das Infektionsrisiko zusätzlich und erhöhen leider auch das Risiko für schwere Krankheitsverläufe“, erklärt Professor Dr. med. Thomas Haak, Vorstandsmitglied von diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe und Chefarzt am Diabetes Zentrum Mergentheim.

Grippe- und Coronaimpfungen senken das Risiko für schwere Verläufe

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt Menschen mit Diabetes mellitus, sich gegen Grippe und COVID-19 jährlich impfen zu lassen, da sich die Influenza- und Corona-Viren verändern. Professor Haak erklärt: „Auch wenn dies keinen hundertprozentigen Schutz bietet: Studien zeigen, dass die Impfungen das Risiko für Krankenhausaufenthalte und Todesfälle bei Diabetes-Patienten deutlich senken können.“ Außerdem verringern sie die Wahrscheinlichkeit für potenziell damit einhergehende Herzprobleme oder Lungenentzündungen.

Auch Risiko für Gürtelrose ist bei Diabetes erhöht

Menschen mit Diabetes Typ 1 und Typ 2 haben im Vergleich zu Stoffwechselgesunden ein um 20 Prozent höheres Risiko, an Gürtelrose zu erkranken. „Herpes zoster kann mit starken Nervenschmerzen, einer sogenannten postherpetischen Neuropathie, einhergehen und mit einer sehr langwierigen Behandlung verbunden sein“, sagt Professor Haak. Ab einem Alter von 50 Jahren sollten sich Menschen mit Diabetes auch dagegen impfen lassen: Die Gürtelrose-Impfung muss zweimal im Abstand von 2 bis 6 Monaten zwischen den beiden Terminen erfolgen, um den Schutz aufzubauen. Die STIKO rät hier zur Impfung mit einem speziellen Totimpfstoff. Umgekehrt gilt: „Wer plötzlich an Gürtelrose erkrankt, könnte auch schon länger einen bislang unentdeckten Diabetes Typ 2 aufweisen“, so Professor Haak. Bei Menschen mit chronischen Erkrankungen trägt die Krankenkasse die Kosten für die Immunisierungen.

Quelle: RKI

Weitere Informationen:

Covid-häufige Fragen
www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-19/FAQ-gesamt.html

Herpes-häufige Fragen
www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Herpes_zoster/FAQ-Liste.html

Jede Impfung zählt
www.aerzteblatt.de/industrieinformationen/infocenter/20/Jede-Impfung-zaehlt?nid=154873


 

DDG: Die Krankenhausreform ist im Blindflug
Diabetesversorgung ohne Perspektive

  • Ungewisse Finanzierung der Weiterbildung gefährdet Versorgungsqualität
  • Vorhaltepauschalen müssen kostendeckend sein – Bedarf an Diabetesversorgung wird steigen
  • Klinikreform unter Zeitdruck – Auswirkungsanalyse fehlt
  • Drohender weiterer Abbau von sorgender und menschlicher Medizin
Die Deutsche Diabetes Gesellschaft sieht in den aktuellen Plänen keine Perspektive für die zukünftige Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung. „Bestehende Strukturen werden schlecht geredet, zudem bietet die Krankenhausreform kein umfassendes neues Konzept, um die medizinisch notwendige Diabetesversorgung der etwa jährlich 3 Millionen Klinikpatienten mit Diabetes zukünftig sicherzustellen“, warnt DDG Präsident Professor Dr. med. Andreas Fritsche.
Ein zentraler Kritikpunkt der DDG ist die fehlende Klarheit zur Finanzierung der Weiterbildung und Qualifikation von Personal, ohne die es perspektivisch keine qualitativ auskömmliche Versorgung geben kann
„Die Reform nimmt sich die Verbesserung der Krankenhausversorgung vor, doch ohne ausreichende Weiterbildungsmöglichkeiten wird dieses Ziel unerreichbar bleiben“, so Fritsche. „Der Gesetzgeber muss Krankenhäusern adäquate finanzielle sowie personelle Ressourcen zugestehen, damit Weiterbildung keine Randerscheinung, sondern das Kernstück der Reform wird. Adäquate Weiterbildung und Qualifikation sind essenzieller Teil der Daseinsfürsorge.“ Für die Diabetologie gehöre dann auch dazu, dass die fachärztliche Zusatzbezeichnung „Diabetologin/Diabetologe DDG“ als Qualitätskriterium in der Leistungsgruppe „Endokrinologie/Diabetologie“ verankert wird. Nur so könne eine einheitliche und leitliniengerechte Versorgung sichergestellt und dem steigenden Bedarf an Diabetesexpertise adäquat begegnet werden, um diabetesbedingte Komplikationen während eines Krankenhausaufenthaltes zu vermeiden.
Die versprochene Abschaffung der Fallpauschalen, die Karl Lauterbach vor 20 Jahren selbst mit eingeführt hat, unterbleibt. „Die neu geschaffenen Vorhaltepauschalen sind hier nur ein Feigenblatt“ so Fritsche. Ob die beschlossene Aufteilung in 40 Prozent Fallpauschalen und 60 Prozent Vorhaltepauschalen für das Fach Diabetologie passt, ist laut dem Diabetologen fraglich: „Die Vorhaltevergütung muss auskömmlich finanziert werden, vor allem für Fächer der Sprechenden Medizin wie der Diabetologie, die im bisherigen DRG-System unterfinanziert waren“, fordert Fritsche. Dies gelte vor allem für die Personalbemessung und -planung für Medizinerinnen und Mediziner sowie für die in der Diabetologie essenziellen Beratungsberufe. Außerdem wäre es laut Fritsche notwendig, im Zuge des angekündigten Evaluationsauftrags immer auch zu prüfen, ob die Aufteilung zwischen Vorhalte- und Fallpauschalen noch so aktuell ist. „Hier nehmen wir die Regierungskoalition beim Wort, dass dies ein `lernendes System´ ist. Denn immer mehr Menschen erkranken an Diabetes und dessen Folgeerkrankungen. Somit steigt auch der Bedarf einer kostendeckenden stationären Diabetesversorgung, die nur über Vorhaltepauschalen vernünftig funktioniert.“
„Die Klinikreform ist notwendig und schon seit Jahren überfällig. Daher verstehen wir den Anreiz der aktuellen Regierung, das KHVVG nun schnell auf die Schienen zu bringen“, betont DDG Präsident Professor Dr. med. Andreas Fritsche. „Wenn allerdings wichtige Bausteine einer sorgenden und menschlichen Beziehungsmedizin vor lauter Ökonomisierung zu kurz kommen, wird dabei die Qualität der Versorgung leiden. Es ist besorgniserregend, dass die vom Bundesgesundheitsministerium zugesicherte Auswirkungsanalyse vor Gesetzesverabschiedung nicht mehr stattfinden wird. Wir wissen also nicht, ob und was die Reform für die Patientenversorgung und für Klinikpersonal wirklich bringt – ein Blindflug durch die kommenden Jahre“, so Fritsche.
Quelle: Deutsche Diabetes Gesellschaft


Friedhard Schürer mit der Annen-Medaille geehrt

Am 24. September 2024 wurde Friedhard Schürer im Schloss Albrechts­berg in Dresden für sein herausragendes langjähriges Engagement zum Wohle behinderter, schwerhöriger Mitmenschen durch die Sozialministerin Petra Köpping mit der Annen-Medaille ausge­zeichnet. Gleiche Ehrung erhielten 13 Frauen sowie weitere 6 Männer aus dem Freistaat Sachsen.

Friedhard Schürer, seit seiner Kindheit hörbehindert, war Mitbe­gründer des Regionalverbandes Vogtland der Schwerhörigen und Ertaubten im Oktober 1992 in Falkenstein. Sein Wunsch war es, seine Erfahrungen mit anderen zu teilen und Menschen mit Einschränkungen zu helfen. Seine ehrenamtliche Tätigkeit erstreckt sich über die Funktion des Vorstandsvorsitzenden bis 1996 und danach des Kassierers bis zur Auflösung des Verbandes im Juni 2023. Als ehrenamtlicher Hörmittelberater hat er hilfesuchenden schwerhörigen Bürgern beim Umgang mit Hörgeräten und Hörhilfsmitteln geholfen.

Die Zahl der Ehrenämter von Friedhard Schürer ist noch viel größer. Seit März 2020 ist er Ortsverbandsvorsitzender des VdK in Plauen und seit 2021 auch amtierender Vorsitzender des VdK·Kreisverbandes Vogtland. 25 Jahre ist er Mitglied in der AG Behindertenhilfe der Stadt Plauen und seit 2022 gehört er dem Beirat für Menschen mit Behinderung des Vogtlandkreises an. Im Mai 2021 wurde Friedhard Schürer in den Landesverbandsausschuss des VdK Sachsen berufen.

Im Deutschen Diabetikerbund Gebietsverband Plauen/Vogtland ist er seit 2014 aktiv und seit 2 Jahren stellv. Gruppenleiter sowie seit 2019 Vorsitzender der Revisionskomission beim Landesverband Sachsen.

Diese Vielzahl an Ehrenämtern zeigt, wie gut es Friedhard Schürer gelungen ist, die Trennung zwischen den Menschen aufzu-­ heben. Durch diese viele Mitmenschlichkeit hat er diese Auszeichnung erhalten.


 

Neuigkeiten aus dem DiabetesNetzwerk Sachsen

Nachdem wir zum Weltdiabetestag 2009 mit dem Newsletter im Diabetes-Netzwerk gestartet sind, haben wir in 15 Jahren 180 Ausgaben herausbringen können. Nun endet mit der Oktoberausgabe 2024 die Ära des Newsletters, denn leider fehlt die Finanzierung, um dieses Projekt fortzuführen.

Als die Krankenkassen vor einigen Jahren die Förderbedingungen geändert haben, hieß es, dass Projekte nur noch in sehr geringem Umfang gefördert werden und alle permanenten Aufgaben über die Pauschalförderung abgedeckt werden. Das hat leider nur eine Förderperiode lang funktioniert. Dann wurden die benötigten Mittel beschnitten. Für das laufende Jahr wurden dem Landesverband nur rund 45 Prozent der benötigten Fördermittel bewilligt, was die kontinuierliche Arbeit sehr einschränkt.

Für den Augenblick ist es uns, mit Unterstützung der Techniker Krankenkasse, gelungen, ein Projekt zu entwickeln und so den Informationsfluss im DiabetesNetzwerk Sachsen aufrecht zu erhalten.

Wir stellen Ihnen vor:
Infoblatt Diabetes WTT – Wissen, Tipps & Tricks

Mit dem Start zum Weltdiabetestag 2024 möchten wir monatlich unsere Mitglieder, die Selbsthilfegruppen, aber auch interessierte Personen, Apotheken, Podologie- und Arztpraxen mit aktuellen Themen und Wissen rund um den Diabetes informieren.
Gerade die neuen technischen Möglichkeiten und Assistenz-Systeme bieten eine Vielzahl an Möglichkeiten in der Diabeteswelt zur Unterstützung der Betroffenen. Da der Fehler oft im Detail steckt möchten wir versuchen, unkomplizierte Lösungen einfach weiterzugeben. Oftmals ist es eine Einstellung im Smartphone oder am Gerät, welche den entscheidenden Unterschied macht. Hier wollen wir ansetzen und diese Tipps und Tricks verbreiten. Dazu kommen monatlich aktuelle Informationen und Veröffentlichungen aus der Diabetesmedizin, um so auf einem aktuellen Wissensstand zu bleiben. Dabei wenden wir uns alle Betroffenen, altersunabhängig, denn selbst jüngeren Menschen gelingt es nicht immer, sich aktuell zu informieren.

Eine besondere Möglichkeit bietet der Wissensaustausch untereinander. Wir planen eine Fragen-Antworten-Rubrik, in der Fragen, die wir noch nicht beantworten können zur Diskussion gestellt werden. So bieten wir anderen Lesern die Möglichkeit, ihre vielleicht schon gemachten Erfahrungen und Lösungswege weiterzugeben.
Wir werden das Infoblatt „Diabetes WTT – Wissen, Tipps & Tricks“ auf der Plattform im Netzwerk, wie den bisherigen Newsletter, zur Verfügung stellen.

Sollten Sie den Newsletter bisher nicht erhalten, der Link zur Infoblattanmeldung:

www.diabetes-netzwerk-sachsen.de/aktuelle-informationen/infoblattanmeldung/

Matthias Böhmer


 

Eagle eye
Heute: Schaltjahr

Haben Sie das Jahr auch langsam satt? So ein Schaltjahr hat es doch echt in sich. Seit Jahresbeginn kämpfen wir um die Finanzierung. Inzwischen sind wir es zwar gewohnt, dass im ersten Halbjahr nicht viel geht, weil einfach kein Geld da ist, aber 2024 hatte es wirklich in sich.

Üblicherweise werden im Januar die Anträge für die Fördermittel gestellt, inzwischen dauert es bis Mai, bis die Förderbescheide eintreffen und das Geld auch ankommt. Was zur Folge hat, dass die ersten 5 Monate nicht viel mehr als Planung passiert. „Ohne Moos nix los“ – wie wahr! Wir können Schulungen, Diabetikertage, das Mitteilungsblatt oder eben den Newsletter erst organisieren, wenn die Mittel dafür zur Verfügung stehen. Für 2024 wurden uns weniger als die Hälfte der beantragten Mittel bewilligt, ein ziemlicher Schlag ins Kontor. Wir mussten die Schulung auf die lange Bank schieben. Das Dringendste war die erste Ausgabe unseres Mitteilungsblattes. Der Vorstand sah sich genötigt, zur Realisierung von Projekten weitere Anträge zu stellen. Das war im Juni. Aufgrund der Sommerferien brauchten die Krankenkassen ein bisschen länger. Im September kam eine Zusage und zwei Ablehnungen. Geduld ist eine Tugend!

Während wir aktuell an der Überarbeitung des Newsletters sitzen und das Mitteilungsblatt erstellen, läuft auch die Planung für 2025 bereits auf Hochtouren. Wir müssen im kommenden Jahr eine Mitgliederversammlung durchführen, zwei Schulungen für unsere Selbsthilfegruppenleiter und die Finanzverantwortlichen der Selbsthilfegruppen planen sowie über einen Diabetikertag nachdenken. Dazu muss die Finanzierung für zwei Ausgaben des Mitteilungsblattes und das Infoblatt organisiert werden. Natürlich müssen unsere Aufgaben in der Patientenvertretung erledigt und die Kontakte zu den Kassen, zur Ärzteschaft und zur Gesundheitspolitik gepflegt werden.

Mangels Finanzierung werden wir den Diabetes-Newsletter nach 15 Jahren einstellen. Immerhin haben wir in insgesamt 180 Ausgaben über aktuelle Themen rund um den Diabetes informiert. Mit dem Startdatum 14.11.2024, dem Weltdiabetestag, wird es an der Stelle des Newsletters in Zukunft das Infoblatt „Diabetes WTT – Wissen, Tipps & Tricks“ geben. Wir wollen moderner werden, neben den aktuellen Informationen zum Diabetes soll zukünftig ein Schwerpunkt auf der technischen Seite liegen. Im Laufe der Jahre hat eine gewaltige Entwicklung stattgefunden. Viele nutzen inzwischen Apps und diverse technische Hilfsmittel in der Diabetestherapie und zur Alltagsbewältigung. Hier wollen wir eine Plattform zum Austausch bieten. Diese soll nicht den Support ersetzen, aber Möglichkeiten bieten, die Lesergemeinschaft um Rat zu fragen, wenn man bei einem Problem an seine Grenzen stößt.

Leider müssen wir auch in diesem Jahr den Verlust von langjährigen, vertrauten Mitstreitern und Freunden beklagen. Als ich 2001 in der Landesgeschäftsstelle anfing, arbeitete mich Peter Buffleb ein. Über die Jahre hatte er stets ein offenes Ohr und einen Ratschlag. Auch nach seinem Ausscheiden haben wir den Kontakt gehalten – er wird fehlen.

Lassen Sie uns einen Haken hinter 2024 machen – das Jahr 2025 wird wieder besser!

Ich werde ein (Adler-)Auge darauf haben.
Alles Gute, Ihr Matthias Böhmer


 

11. Sächsischer Selbsthilfepreis der Ersatzkassen 2024

Bereits zum elften Mal schreiben TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK den „Sächsischen Selbsthilfepreis der Ersatzkassen“ aus. Gesucht werden gute Ideen, innovative Konzepte und nachahmenswerte Projekte, die die gesundheitsbezogene Selbsthilfe-Arbeit stärken. Darüber hinaus möchten die Ersatzkassen Einzelpersönlichkeiten und Gruppen in Sachsen auszeichnen, die sich seit Jahren herausragend engagieren.
„Wir freuen uns erneut auf zahlreiche Bewerbungen zum diesjährigen Sächsischen Selbsthilfepreis der Ersatzkassen, um die Kreativität und das unermüdliche Engagement der ehrenamtlich in der Selbsthilfe Aktiven gebührend zu würdigen“, betont Silke Heinke, Leiterin der vdek Landesvertretung Sachsen. „Dafür stellen wir Preisgelder im Gesamtwert von 12.000 Euro zur Verfügung. Gleichzeitig erhalten die Preisträgerinnen und Preisträger die Möglichkeit, ihre Tätigkeit in der Öffentlichkeit vorzustellen.“
Über die Preisvergabe entscheidet eine Jury aus Vertreter:innen des Gesundheitswesens, aus Politik und Selbsthilfe.

Die Mitglieder sind:

  • Dr. Paula Piechotta (MdB, Bündnis 90 / Die Grünen Bundestagsfraktion)
  • Friedrich München (Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Sachsen e. V.)
  • Stefanie Gilbricht (Leiterin der Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen (KISS) der Landeshauptstadt Dresden)
  • Andreas Eichhorst (Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen)
  • Silke Heinke (Leiterin der vdek-Landesvertretung Sachsen)
Die Schirmherrschaft übernimmt in diesem Jahr Staatssekretärin Dagmar Neukirch (Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt): „Die Selbsthilfe, ihre Gruppen und Verbände leben von der Eigeninitiative und Eigenverantwortung ihrer einzelnen Mitglieder. Aber jeder Mensch für sich allein kann nicht so viel erreichen wie eine starke Gemeinschaft von Gleichgesinnten. Den im Selbsthilfe-Ehrenamt Engagierten gebührt Respekt und eine angemessene Würdigung.“

Bewerbung bis zum 15. Juli 2024 möglich

Teilnahmeberechtigt sind ehrenamtlich in der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe tätige Gruppen wie auch Einzelpersonen (Betroffene und Angehörige) aus Sachsen. Ausgezeichnet werden die folgenden Kategorien:
  • herausragende Gruppe
  • innovativstes Projekt
  • engagiertester
  • Einzelkämpfer
  • Selbsthilfe-Lebenswerk.
Bewerbungen können bis zum 15. Juli 2024 per E-Mail an LV-Sachsen@vdek.com
Oder Sie reichen die Unterlagen postalisch bei der vdek-Landesvertretung Sachsen ein. Weitere Informationen zum Sächsischen Selbsthilfepreis der Ersatzkassen:

Organspende – wird alles einfacher?

Deutsche Stiftung Organtransplantation: Organspende-Register gewährleistet, dass der persönliche Wille umgesetzt wird

„Das Organspende-Register bringt Sicherheit und Klarheit für jede Bürgerin und jeden Bürger und gewährleistet, dass der persönliche Wille umgesetzt wird. Vor allem für die Angehörigen bedeutet dies eine große Entlastung, da sie ansonsten im Ernstfall entscheiden müssten, ohne den Willen der verstorbenen Person zu kennen. Eine unmittelbare Steigerung der Organspendezahlen, auf die wir alle so sehr hoffen, ist durch das Register allein jedoch nicht zu erwarten.“

Der Medizinische Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), Dr. med. Axel Rahmel, unterstützt die Einführung des Organspende-Registers. „Das Register ergänzt und optimiert die bereits bestehenden Möglichkeiten, den eigenen Willen zum Beispiel in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung zu dokumentieren. Da auf das Register im Falle einer möglichen Organspende jederzeit ein sicherer Zugriff besteht, ist gewährleistet, dass der eigene dokumentierte Wille – sei er für oder gegen eine Organspende – auch berücksichtigt wird. Im Register können alle Bürger ihren Willen sicher und verlässlich dokumentieren. Organspendeausweise können verloren gehen oder im entscheidenden Moment nicht auffindbar sein.

In den seltenen Fällen, in denen eine Organspende überhaupt in Betracht kommt, wird der Wille der verstorbenen Person nun im Register sicher einsehbar sein. Das bedeutet insbesondere auch für die Angehörigen eine große Entlastung in einer Ausnahmesituation der Trauer und des Verlustes, in der sie ansonsten diese Entscheidung treffen müssten, ohne den Willen der verstorbenen Person zu kennen.

Allerdings sollten wir allein durch die Einführung des Organspende-Registers keine sprunghafte Steigerung der Organspende erwarten. Dieser Effekt wurde bisher international noch in keinem Land beobachtet. Der Erfolg des Registers hängt maßgeblich davon ab, wie intensiv es durch die Bürgerinnen und Bürger genutzt wird. Internationale Erfahrungen zeigen, dass sich meist diejenigen registrieren, die sich bereits für oder gegen eine Organspende entschieden haben. Es gilt jedoch gerade auch diejenigen zu erreichen, die sich noch keine Meinung gebildet haben. Dazu kommt, dass der Zugang zum Register möglichst niederschwellig sein sollte, was allerdings angesichts der erforderlichen datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen nicht zu erwarten ist. Von daher brauchen wir eine umfassende kommunikative Begleitung der Einführung des Organspende-Registers.

Hier liegt nun eine weitere Chance: Durch die begleitende Aufklärungskampagne und die mediale Berichterstattung rückt derzeit das Thema Organspende in den Fokus der Gesellschaft. Wir hoffen, dass sich hierdurch viele Bürgerinnen und Bürger mit dem Thema Organspende persönlich, in der Familie oder im Freundeskreis auseinandersetzen, eine Entscheidung treffen und diese dann auch dokumentieren.“

Weitere Indormationen zur Organspende im Internet

Ja oder nein zur Organ- und Gewebespende? Es ist Ihre Entscheidung! Es gibt kein Richtig und kein Falsch!

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat zahlreiche informationen bereitgestellt, die Ihnen helfen können, Ihre persönliche Enstcheidung zu treffen:

https://www.organspende-info.de/

Im Podcasts der BZgA werden zahlreiche Fragen beantwortet:

https://www.organspende-info.de/informieren/podcasts/

Füllen Sie Ihren Organspendeausweis auf der Internetseite des BZgA direkt online aus. Sie können ihn dann als PDF herunterladen, speichern oder ausdrucken. Ihre Daten und Ihre Entscheidung für oder gegen eine Organspende werden an keiner Stelle registriert.

https://www.organspende-info.de/organspendeausweis-download-und-bestellen/

Sie können den Organspendeausweis auch als Plastikkarte, sowie den Informationsflyer zum Organspendeausweis kostenfrei bestellen.

https://shop.bzga.de/organspendeausweis-als-plastikkarte/

Eintrag ins Organspende-Register

Ihre Erklärung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende ist freiwillig und kostenlos. Der Eintrag kann von Ihnen jederzeit geändert oder gelöscht werden. Das Organspende-Register wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführt.

https://www.organspende-info.de/organspende-register/


 

Interessenvertreter in Sachsens Ausschüssen gesucht

Liebe Mitglieder des DDB-Landesverbandes Sachsen, wir suchen sachkundige Vertreterinnen und Vertreter der Interessen von Patientinnen und Patienten:
  • in den Zulassungsausschüssen Ärzte/Psychotherapeuten und Krankenkassen (Chemnitz, Dresden, Leipzig)
  • im Berufungsausschuss
  • im Landesausschuss Ärzte
  • im Landesausschuss Krankenkassen
  • im erweiterten Landesausschuss (Ärzte, Krankenkassen, Krankenhäuser)
  • im Landesausschuss Zahnärzte.
Die Legislatur 2021 bis 2024 geht zu Ende und wir bereiten die neue Legislatur (2025 bis 2028) vor.
Ich möchte Sie an dieser Stelle fragen, ob Sie sich für die Mitarbeit für die kommende Legislatur bewerben wollen.
Für den Fall Ihrer Bereitschaft, bitte ich Sie, sich mit der Geschäftsstelle für die Abstimmung über das weitere Vorgehen in Verbindung zu setzen.
Kontakt per E-Mail:
info@diabetikerbund-sachsen.de
Die Mitglieder des Koordinierungsausschusses werden in ihrer Zusammenkunft Ende August 2024 das Benennungsverfahren zur Wahrnehmung der in § 140f Abs. 2 und 3 SGB V in Verbindung mit § 4 PatBeteilungsV benannten Beteiligungsrechte durchführen. Anschließend werden sie einen entsprechenden Vorschlag an die Koordinierungsstelle im Bund sowie an das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt übersenden. Danach werden wir über das Abstimmungsergebnis auf Bundesebene informiert. Das Ergebnis wird Ihnen danach umgehend mitgeteilt.
Schon jetzt sagen ich herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Für Fragen zum Thema und zum Ablauf des Nominierungs-Prozesses erreichen Sie mich auch telefonisch unter 0351 452 66 52.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Böhmer
Beauftragter des
Landesvorstandes

Die Abnehmspritze ist keine Kassenleistung
G-BA vollzieht den gesetzlichen Verordnungsausschluss für das Abmagerungsmittel Wegovy® nach

Arzneimittel, die zum Abnehmen eingesetzt werden, hat der Gesetzgeber bereits im Jahr 2004 als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen. Solche Arzneimittel gelten als sogenannte Lifestyle-Arzneimittel (§ 34 Abs. 1 Satz 7 SGB V). Dieser gesetzliche Verordnungsausschluss greift auch für das Fertigarzneimittel Wegovy® mit dem Wirkstoff Semaglutid, das zur Gewichtsreduktion zugelassen ist. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den Ausschluss als Kassenleistung heute durch einen Beschluss formal nachvollzogen und Wegovy®, auch bekannt als „Abnehmspritze“, in der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage II – Lifestyle-Arzneimittel) entsprechend gelistet. Die gesetzliche Regelung zum Verordnungsausschluss galt aber bereits zuvor. Arzneimittel mit dem Wirkstoff Semaglutid, die nicht zur Gewichtsregulierung zugelassen sind und bei anderen Indikationen wie dem Diabetes mellitus Typ 2 angewendet werden, fallen nicht unter den gesetzlichen Verordnungsausschluss.
Im Stellungnahmeverfahren zum Beschlussentwurf hatte sich der G-BA intensiv mit Forderungen auseinandergesetzt, für Wegovy® Sonderregelungen zumindest bei starkem Übergewicht (ab einem BMI über 30) aufgrund des erhöhten Risikos für das Auftreten von Begleit- und Folgeerkrankungen in diesen Fällen zu treffen.

Einen solchen Entscheidungsspielraum sah der G-BA aufgrund des generellen gesetzlichen Verordnungsausschlusses jedoch nicht.

Ein Wirkstoff – drei Fertigarzneimittel

Das pharmazeutische Unternehmen bringt den Wirkstoff Semaglutid für verschiedene Anwendungsgebiete und unter jeweils anderen Produktnahmen auf den Markt: Wegovy®, Rybelsus® und Ozempic®.

Wegovy® ist – ergänzend zu einer kalorienreduzierten Ernährung und verstärkter körperlicher Aktivität – für adipöse oder stark übergewichtige Patientinnen und Patienten zur Gewichtsregulierung zugelassen. Aufgrund des Anwendungsgebietes „Gewichtsregulierung“ gilt der gesetzliche Verordnungsausschluss. Deshalb kann Wegovy® auch nicht im jüngst vom G-BA beschlossenen DMP Adipositas berücksichtigt werden – der G-BA hat hier keinen Ermessensspielraum.

Rybelsus®/Ozempic® sind zur Behandlung von Diabetes mellitus Typ 2 zugelassen: Eine Verordnung ist in diesem zugelassenen Anwendungsgebiet seit Markteintritt in Deutschland möglich – die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten.

Inkrafttreten

Der Beschluss tritt nach Prüfung des Bundesministeriums für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Quelle: G-BA