Informationen aus der Kontakt- und Beratungsstelle

Liebe Mitglieder, das Jahr geht dem Ende entgegen. Wie jedes Jahr, möchten wir Sie auf die bürokratische Seite des Diabetes aufmerksam machen. Auch unsere Vereinsorganisation muss aktuell gehalten werden.

Bitte denken Sie daran, soweit notwendig, Beitragsminderung/-befreiung neu zu beantragen (Kopie Einkommensnachweis bitte gleich beilegen, das spart langen Schriftwechsel). Auf der 12. Landesdelegiertenversammlung wurde nochmals darauf hingewiesen, dass neben dem Einkommensnachweis auch eine Begründung des vorliegenden sozialen Härtefalls notwendig ist. Ende der Antragsfrist ist der 31. Dezember 2022 für das Jahr 2023. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden, was zur Folge hat, dass für 2023 keine Minderung/Befreiung möglich wäre.

Stimmt Ihre Adresse noch? Wahrscheinlich, wenn Sie dieses Heft gerade lesen, oder haben Sie einen Nachsendeauftrag und wir bisher nicht Ihre neue Anschrift? Dann bitte einfach anrufen und ändern lassen!

Benötigen Sie Unterlagen wie Diabetes-Pass oder SOS-Kärtchen?

Hotlinenummer der Kontakt- und Beratungsstelle: 0351 44032818

Die Liste der Schwerpunktpraxen und unserer Förderer finden Sie hier im Heft.

Ein Hinweis an die Schatzmeister in den Selbsthilfegruppen: Bitte Ihre Abrechnung unbedingt bis 28. Februar 2023 bei Frau Rothe abgeben. Der Termin muss eingehalten werden, damit die Abrechnung der Fördermittel fristgerecht erfolgen kann. Die Rücklaufgelder für die Selbsthilfegruppen bitte bis Ende März beantragen.

Ich hoffe an alles gedacht zu haben, woran ich Sie erinnern wollte.

Matthias Böhmer und das Team der
Kontakt- und Beratungsstelle