ePA – ja oder nein?

Seit dem 01. Oktober 2025 müssen medizinische Einrichtungen die ePA im Alltag integrieren. Sie ist der erste Schritt in eine zeitgemäße Gesundheitsversorgung. Medizinische Daten von Patienten werden dort zentral gespeichert, um behandelnden Personen digital zur Verfügung zu stehen – vertraulich und nach höchsten Sicherheitsstandards geschützt werden.

Die Antworten auf die wichtigsten Fragen haben wir für Sie recherchiert:

Was ist die ePA?

Die ePA ist ein patientengeführter und freiwilliger Gesundheitsordner. Jede gesetzlich krankenversicherte Person erhält sie automatisch von der Krankenkasse. Die Daten werden auf einem gesicherten und geschützten Server in Deutschland gespeichert. Die Organisation liegt bei der Gematik.

Wie kann ich die ePA verwenden?

Mit einer kostenlosen App am mobilen Endgerät, mit einem Kartenlesegerät an einem Rechner, vor Ort bei der Krankenkasse, mit Unterstützung durch behandelnde Personen, durch Personen, die ich als Vertreter bevollmächtige.

Welchen Inhalt hat die ePA?

Für die weitere Behandlung relevante Daten, zum Beispiel Arztbrief, Befundberichte aus der bildgebenden Diagnostik. Laborberichte. Abrechnungsdaten der Krankenkasse – auch aus der Vergangenheit, Medikationsliste mit Angabe zur Verordnung und zur tatsächlichen Abholung von Medikamenten. Zukünftig: Medikationsplan, Daten zu Erklärungen der Organ- und Gewebespende und Daten zu Hinweisen und zum Aufbewahrungsort von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Wer kann die Inhalte sehen und wie lange bearbeiten?

Patientinnen und Patienten können alle einzelnen Dokumente hochladen und verbergen bzw. löschen. Der Medikamentenplan kann nur in seiner Gesamtheit verborgen werden, nicht die einzelnen Medikamente. Behandelnde Personen oder Einrichtungen können Dokumente erst nach Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte sehen. Dauer: in der Regel haben Behandelnde Zugriff für 90 Tage, Apotheken für 3 Tage.

Was sind die Vorteile für Patienten?

Bereits vorhandene Dokumente sind gesammelt an einem Ort verfügbar. Die ePA erlaubt einen schnelleren Zugriff zu Details in Notsituationen. Die eigentliche Behandlung kann direkter beginnen. Fehler in der Behandlung und Doppeluntersuchungen werden vermieden, keine Lücken in der Medikationsliste und erhöhte Medikamentensicherheit. Künftig: Zum Beispiel erweiterte Volltextsuche und Prüfung von Wechselwirkungen zwischen den Medikamenten.

Worüber kann ich genau bestimmen?

Welche Daten in der ePA liegen (bleiben), welche Einrichtung zugreifen kann (bereits vor Erstkontakt möglich, App/Ombudsstelle), Verbergen des Medikationsplanes ganz oder gar nicht (App/Ombudsstelle), der gesamten ePA widersprechen (bei Krankenkasse Ombudsstelle), dem Einstellen von Abrechnungsdaten widersprechen (App, Krankenkasse), dem Hochladen einzelner Daten bei der Einrichtung widersprechen (auch mündlich), der Sekundärnutzung als Forschungsdaten widersprechen (App/Ombudsstelle).

Wer hilft bei Fragen weiter?

Auf folgenden Internetseiten erhalten Sie weitere Informationen:
Die Patientenberatung hilft unter der Rufnummer 0800 011 77 22 zu folgenden Öffnungszeiten:
Montag
09:00Uhr – 12:00 Uhr
14:30 Uhr – 17:00 Uhr
14:30 Uhr – 17:00 Uhr
Mittwoch
09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag
09:00 Uhr – 12:00 Uhr
14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag 09:30 Uhr – 14:00 Uhr

Demoversionen der Krankenkassen-APPs nutzen

Die meisten Krankenkassen bieten vor der Anmeldung bei der ePA eine Demoversion an. Nutzen Sie dieses Angebot, um Ihre Entscheidung treffen zu können

Christine Melcher

Vorstand LV Sachsen-Anhalt