Neues aus Plauen/Vogtladkreis

Verkehrswacht informiert zu Neuerungen im Straßenverkehrsrecht

Beim Monatstreffen der Diabetiker-Selbsthilfegruppe Plauen/Vogtlandkreis am 4. Februar 2026 im Restaurant des Möbelhaus Biller informierte Bernd Engler von der Verkehrswacht Vogtland e.V. die 11 Anwesenden zu Neuerungen im Straßenverkehrsrecht.
Eingangs sprach der Redner zu den Aufgaben der Verkehrsbehörde. Die Deutsche Verkehrswacht ist die älteste Bürgerinitiative, eine Vereinigung von Bürgern, die es zum Ziel hat, sich für mehr Sicherheit auf unseren Straßen einzusetzen. Sie feierte 2024 den 100.Geburtstag.
Aktivitäten der Kreisverkehrswacht sind unter anderem:
  • vorschulische Verkehrserziehung
  • Fahrradausbildung an Schulen
  • Verkehrserziehung in Grundschulen.
Zu den häufigsten Unfallursachen wurde unangepaßsste Geschwindigkeit, Vorfahrtsfehler mitunter auch Alkohol genannt. Den Hauptteil tragen junge Kraftfahrer sowie Senioren ab einen Alter von 75 Jahren.
Zu Neuerungen im Straßenverkehrsrecht wurden folgende wichtige Punkte näher erläutert:
Die Einhaltung eines Mindestabstandes beim Überholen von Radfahrern.
Beim Abbiegen ist grundsätzlich auf die Fußgänger zu achten.
Auf Parkplätzen gibt es kein Vorfahrtsrecht. Es gilt gegenseitige Rücksichtnahme
LKW sollten beim Rechtsabbiegen in Schrittgeschwindigkeit fahren.
Beim Überqueren von Bahnübergängen sollte nicht überholt werden.
Bei Parkplatzremplern sollten Daten ausgetauscht und ca. 20 Minuten gewartet werden, dann kann die Polizei verständigt werden.
Ausführungen zum Verkehrsrecht in Tschechien und deren Unterschiede zum deutschen Verkehrsrecht war ebenfalls Bestandteil des Vortrages.

Im Alter sicher leben

Im Alter ·sicher leben war das Thema des Vortrages zum Monatstreffen der Diabetiker-Selbsthilfegruppe Plauen/Vogtlandkreis am 4.März 2026 im Restaurant des Möbelhaus Biller.
Markus Meichsner von der Polizeilichen Beratungsstelle der Polizeidirektion Zwickau beriet die 12 Anwesenden in 45 Minuten umfassend zum Thema „Im Alter sicher leben“ und gab wichtige Verhaltensregeln.

Erster Schwerpunkt: Der Telefonbetrug inkl. Schockanrufe:

  • sich nicht unter Druck setzen lassen wenn etwas merkwürdig erscheint,Höhrer auflegen
  • am Telefon nicht über persönliche und finanzielle Verhältnisse sprechen oder Daten bekanntgeben
  • niemals Geld oder Wertgegenstände an unbekannte Personen geben.
  • alle Gewinnversprechen ignorieren
  • im Verdachtsfall die Polizei verständigen

Zweiter Schwerpunkt: Die Gefahren an der Haustür

  • keine Unbekannten in die Wohnung lassen
  • die Tür nur mit vorgelegter Türsperre öffnen und die Person vor dem öffnen der Tür genau ansehen
  • von angeblichen Amtspersonen den Dienstausweis zeigen lassen
  • Achtung vor Haustürgeschäften – nichts unterschreiben

Letzter Punkt: Gefahren unterwegs

  • keine großen Bargeldbeträge mitnehmen
  • Geld, Kreditkarten, Papiere immer in verschiedenen, verschlossenen Innentaschen der Kleidung körpernah tragen
  • die Geldbörse beim Einkauf nicht in die Einkaufstasche /-wagen legen
  • die Geldbörse beim Bezahlen nicht aus der Hand geben
  • die Handtasche im Restaurant oder Laden nie aus den Augen lassen
  • beim Autoparken keine Wertsachen im Fahrzeug liegen lassen
Vielen Dank!
Friedhard Schürer

Fachkräftemangel: Potenzial der Heimdialyse mehr nutzen

n Deutschland sind rund 100.000 Menschen auf eine regelmäßige Dialyse angewiesen, da ihre Nierenfunktion stark eingeschränkt oder vollständig ausgefallen ist. Diese Behandlung ist lebensnotwendig und gleichzeitig kosten- und personalintensiv. Angesichts des Fachkräftemangels weist die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie e. V. (DGfN) auf die Heimdialyse hin, eine Therapieform, die im Gegensatz zur Dialysebehandlung in Zentren und Kliniken hierzulande noch viel zu wenig genutzt wird, aber großes Potenzial birgt. „Wir sehen im Ausbau der Heimdialyse eine Chance, die Versorgung langfristig zu sichern, Patientinnen und Patienten mehr Selbstbestimmung und Wohlbefinden zu ermöglichen und gleichzeitig das medizinische Personal zu entlasten”, sagt Prof. Dr. Martin Kuhlmann, Präsident der DGfN. Derzeit dialysieren nur knapp 7 Prozent der Betroffenen zu Hause – die DGfN hält eine Quote von 20 bis 30 Prozent, wie sie auch in anderen Ländern erreicht wird, für realistisch.

Heimdialyse: flexibel, alltagsnah, medizinisch sinnvoll

Bei der Heimdialyse wird die Behandlung von Patientinnen und Patienten eigenständig durchgeführt, entweder über das Bauchfell (Peritonealdialyse) oder als klassische Hämodialyse. Die daraus resultierenden Vorteile umfassen eine flexible, selbstbestimmte Zeitgestaltung, den Wegfall langer Anfahrten sowie einen gesundheitlichen Nutzen. „Je häufiger und kontinuierlicher dialysiert wird, desto besser wird die natürliche Nierenfunktion ersetzt“, sagt Kuhlmann, Chefarzt der Klinik für Innere Medizin – Nephrologie am Vivantes Klinikum im Friedrichshain in Berlin. „Für berufstätige, aber auch für alle selbstständigen oder von der Familie unterstützten Betroffenen kann die Heimdialyse eine attraktive Option sein, die gleichzeitig auch eine erhebliche Verbesserung der Lebensqualität darstellt.“

Quelle: DGfN


 

Gleicher Mensch, unterschiedliche Glukose-Werte

Neue Studie verdeutlicht Grenzen der Vergleichbarkeit moderner Glukosemesssysteme

Kontinuierliche Glukosemesssysteme (CGM) sind ein zentrales Instrument der modernen Diabetestherapie. Eine aktuelle Studie zeigt jedoch: Selbst moderne CGM-Systeme liefern bei derselben Person teils deutlich unterschiedliche, therapieentscheidende Kennzahlen. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) sieht darin einen wichtigen Hinweis, CGM-Daten differenziert zu bewerten und die Standardisierung von Mess- und Auswertungsverfahren voranzubringen – auch mit Blick auf das digitale Disease-Management-Programm (dDMP).

In der neu veröffentlichten Vergleichsstudie in der Fachzeitschrift Diabetes Care trugen Erwachsene mit Typ-1-Diabetes drei moderne CGM-Systeme parallel über einen Zeitraum von 14 Tagen. Ziel war es ausdrücklich nicht, einzelne Geräte zu bewerten, sondern zu analysieren, wie stark sich zentrale CGM-Kennzahlen bei identischen Stoffwechselsituationen unterscheiden. Untersucht wurden unter anderem die Zeit im Zielbereich (Time in Range), Zeiten mit Unter- und Überzuckerungen sowie der aus CGM-Daten „errechnete HbA1c-Wert“ (Glucose Management Indicator, GMI).

Unterschiede mit direkter Bedeutung für Therapieentscheidungen

Die Ergebnisse zeigen, dass sich diese CGM basierten Kennzahlen teils deutlich unterscheiden können – mit direkten Konsequenzen für die Therapie. „Unsere Daten zeigen, dass Glukoseverläufe je nach verwendetem CGM-System unterschiedlich gemessen und bewertet werden können“, erklärt Dr. med. Guido Freckmann, Studienautor und Vorstandsmitglied der DDG-Arbeitsgemeinschaft Diabetes & Technologie. „Das kann dazu führen, dass abhängig vom verwendeten CGM-System Therapieziele als erreicht oder nicht erreicht gelten – und damit Therapieanpassungen unterschiedlich ausfallen, insbesondere im Hinblick auf Unterzuckerungen.“

Da CGM-Daten heute sowohl von Ärztinnen und Ärzten als auch von Menschen mit Diabetes selbst genutzt werden – etwa zur Therapieanpassung oder zur Steuerung automatisierter Insulinsysteme (AID) –, haben diese Unterschiede eine hohe praktische Relevanz für den Versorgungsalltag.

Ursache liegt in der Kalibration der Systeme– nicht bei den Betroffenen

Nach Einschätzung der DDG sind die beobachteten Unterschiede nicht auf das Verhalten der Patientinnen und Patienten zurückzuführen, sondern auf technische Unterschiede zwischen den Systemen. „Jede Firma nutzt eigene Messverfahren, sowie eigene Algorithmen um die CGM-Messwerte zu ermitteln“, so Freckmann. „Dass diese Unterschiede einen Einfluss auf die angezeigten Kennzahlen haben, ist vielen bislang nicht bewusst.“ Hinzu kommt, dass Menschen mit Diabetes ihren Blutzucker im Alltag überwiegend kapillär messen – also mithilfe von herkömmlichen Blutzuckermessgeräten, während CGM-Systeme auf unterschiedlichen Referenzen basieren können.

Daher liegen Werte von CGM-Systemen entweder näher an den von in der Diabetestherapie genutzten kapillären oder den für die Diagnose verwendeten venösen Werten. Da ein systematischer Unterschied zwischen den Kompartimenten besteht, erschwert dies eine systemübergreifende Vergleichbarkeit der Daten.

DDG setzt auf Standardisierung statt gerätespezifischer Zielwerte

Vor diesem Hintergrund spricht sich die DDG klar für eine weitergehende Standardisierung von CGM-Messung und -Auswertung aus. „Die zentrale Frage ist nicht, ob wir für jedes CGM-System eigene Zielwerte brauchen“, betont Freckmann. „Vielmehr müssen wir die Systeme so weiterentwickeln, dass sie vergleichbare Messergebnisse und Kennzahlen liefern.“ Die DDG arbeitet daher derzeit an einem Positionspapier, das Empfehlungen zur besseren Vergleichbarkeit und Einordnung von CGM-Daten formulieren soll. Ziel ist es, die Grundlage für fundierte Therapieentscheidungen weiter zu stärken – sowohl in der klinischen Praxis als auch für Menschen mit Diabetes.

Bedeutung für digitale Disease-Management-Programme (dDMP)

Die Forderung nach einer besseren Vergleichbarkeit von CGM-Daten gewinnt auch im Kontext der fortschreitenden Digitalisierung der Diabetesversorgung an Bedeutung. Die DDG hat sich bereits in früheren Stellungnahmen zur Digitalisierung der Disease-Management-Programme (DMP) grundsätzlich positiv geäußert, zugleich jedoch betont, dass digitale Versorgungsangebote nur dann wirksam sein können, wenn sie auf verlässlichen und transparenten Daten basieren. Digitale DMP sollen strukturierte Versorgung, ärztliche Betreuung und patientenseitiges Selbstmanagement enger miteinander verzahnen. Voraussetzung dafür ist eine systemübergreifend verständliche Datengrundlage – insbesondere bei CGM-Kennzahlen, die künftig stärker in digitale Auswertungen, Verlaufsbeobachtungen und Entscheidungsprozesse eingebunden werden. „Digitale DMP können ein wichtiger Baustein für eine moderne, vernetzte Diabetesversorgung sein“, sagt Dr. med. Tobias Wiesner, Vizepräsident der DDG und niedergelassener Diabetologe aus Leipzig. „Damit diese Programme ihr Potenzial entfalten können, brauchen wir CGM-Daten, die unabhängig vom verwendeten System vergleichbar und nachvollziehbar sind. Die aktuellen Studiendaten zeigen sehr deutlich, warum Standardisierung hier kein technisches Detail ist, sondern eine zentrale Voraussetzung für digitale Versorgungskonzepte.“

CGM-Daten richtig einordnen

Für die aktuelle Versorgung bedeutet das: CGM-Systeme sind ein großer Fortschritt und aus der Diabetestherapie nicht wegzudenken. Ihre Daten sollten jedoch stets im Kontext des verwendeten Systems interpretiert werden – insbesondere bei Therapieanpassungen oder beim Wechsel des CGM-Systems.

Wenn ein optional kalibrierbares System mit seiner Werkskalibration Werte zeigt, die systematisch unter den kapillären Werten liegen, kann man durch die Kalibration mit einem verlässlichen Blutzuckermessgerät den Unterschied beseitigen.

„CGM liefert wertvolle Informationen“, so Freckmann. „Damit diese ihr volles Potenzial entfalten können, brauchen wir Transparenz, fachliche Einordnung und langfristig einheitlichere Standards.“

Quelle:
Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG)


 

Notarin schulte Selbsthilfegruppe

Die Selbsthilfegruppe Diabetiker Bad Düben konnte die Notarin, Frau Reinhold, aus Eilenburg für eine Schulung zum Thema „ Vollmachten“ gewinnen.

Dieses Thema war so Interessant, dass auch viele Gäste zur Schulung erschienen.

Frau Reinhold verwies darauf, dass Vollmachten entscheidend für Vorsorge (Krankheit/Alter) oder geschäftliche Stellvertretung sind. Wichtige Formen sind die Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht und Bankvollmacht sowie Patientenverfügung und Testament.

Eine Bankvollmacht erlaubt Zugriff auf Konten und Depots.

Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht einer Vertrauensperson, bei Geschäftsunfähigkeit (z. B. durch Demenz, Unfall) wichtige Entscheidungen (Finanzen, Gesundheit) zu treffen, um eine gesetzliche Betreuung zu vermeiden.

Eine Generalvollmacht umfasst alle Rechtsgeschäfte, die stellvertretend erledigt werden sollen.
Vielen war jedoch nicht bekannt, dass eine Schriftform grundsätzlich ausreichend ist, aber für bestimmte Handlungen (z. B. Immobilienverkauf) eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung nötig ist.

Für eine rechtssichere Formulierung empfiehlt sich die Vollmacht in notarieller Form. Auch ist die Anerkennung der Vollmacht im Rechtsverkehr gerade bei wichtigen Angelegenheiten bei einer notariellen Vollmacht deutlich höher, sodass sich die Kosten für die Errichtung einer notariellen Vollmacht durchaus bezahlt machen.

Eine gültige Vollmacht muss in jedem Fall Namen, Anschriften, Geburtsdaten von Vollmachtgeber und Bevollmächtigten sowie den genauen Umfang der Vollmacht enthalten.

Frau Reinhold appellierte an die Zuhörer, erstellen Sie Vollmachten, solange Sie voll geschäftsfähig sind. Wählen Sie jemanden, der Ihre Interessen vertritt. Beugen Sie Missbrauch durch klare Regelungen vor. Ein wichtiges Dokument für die Vorsorge im Krankheitsfall ist die Patientenverfügung.

Die Teilnehmer bedankten sich bei Frau Reinhold für die umfangreiche und hilfreiche Schulung mit einem Blumenstrauß und viel Beifall. Nach der Schulung stand die Notarin noch für persönliche Fragen zur Verfügung. Es war eine erfolgreiche Veranstaltung.

Wolfgang Batzke


 

Jod wichtiger denn je!

Die bisher geltenden Werte von 200 µg/Tag für Erwachsene unter 51 Jahren und 180 µg/Tag für Erwachsene ab 51 Jahren hatten einen Zuschlag berücksichtigt, um die unzureichende Jodversorgung der Bevölkerung in Deutschland und Österreich zu verbessern. Dies entspricht nicht mehr der wissenschaftlichen Vorgehensweise sowie der Zielsetzung der Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr, da sich diese nicht an Personen mit einem Nährstoffmangel richten.

Der Wert orientiert sich nun – wie bei Referenzwerten üblich – am durchschnittlichen Bedarf und nicht mehr am Ausgleich eines möglichen Defizits der Bevölkerung. Der neue Referenzwert für Säuglinge bis 4 Monate liegt bei 80 µg/Tag. Er hat sich verdoppelt, weil die Neubewertung zusätzlich auf aktuellen Bilanzstudien basiert und nicht, wie zuvor, nur auf dem Jodgehalt der Muttermilch.

Obwohl sich durch die Einführung von jodiertem Speisesalz und Anreicherung des Tierfutters die Jodzufuhr insgesamt verbessert hat und sichtbare Jodmangelerscheinungen wie der Kropf in Deutschland fast nicht mehr vorkommen, zeigen Daten des Robert Koch-Institutes (RKI) einen rückläufigen Trend in der Jodversorgung: So haben 44 % der Kinder und Jugendlichen und 32 % der Erwachsenen ein Risiko für eine zu geringe Jodzufuhr. Nach WHO-Kriterien herrscht in Deutschland ein milder Jodmangel. Eine längerfristige Unterversorgung mit Jod kann zu Funktionsstörungen der Schilddrüse mit weitgehenden gesundheitlichen Auswirkungen führen.

Die DGE empfiehlt für eine ausreichende Jodzufuhr eine konsequente Verwendung von jodiertem Speisesalz, täglich Milch und Milchprodukte sowie ein bis zwei Mal pro Woche Seefisch oder andere marine Lebensmittel zu essen. Schwangere und Stillende sollten zusätzlich zu einer ausgewogenen Ernährung mit jodiertem Speisesalz ein Supplement mit 100 µg (bis 150 µg) Jod pro Tag einnehmen; bei Schilddrüsenerkrankungen sollte vorab ärztliche Rücksprache erfolgen.

Wofür braucht der Körper Jod und was passiert, wenn wir zu wenig aufnehmen?

Jod ist ein unverzichtbares Spurenelement, das wir über die Nahrung aufnehmen müssen. Der Körper braucht es, um die Schilddrüsenhormone zu bilden. „Die Hormone beeinflussen zahlreiche Stoffwechselprozesse im Körper wie den Energiestoffwechsel, den Fett- und Kohlenhydratstoffwechsel, die Knochenbildung und die Regulation der Körpertemperatur. In der kindlichen Entwicklung sind sie besonders für ein normales Wachstum und die Gehirnentwicklung von Bedeutung“, sagt Prof. Dr. Roland Gärtner, 1. Vorsitzender des Arbeitskreises Jodmangel (AKJ). Um einem Mangel vorzubeugen, muss Jod regelmäßig mit der Nahrung aufgenommen werden. „Wird es in zu geringen Mengen aufgenommen, kann es je nach Schweregrad zu erheblichen gesundheitlichen Folgen kommen. Schon ein leichter bis milder Jodmangel, wie er hierzulande vorliegt, wirkt sich auf die Gesundheit einer Bevölkerung aus. Begonnen in der Schwangerschaft sowie im Säuglings- und Kleinkindalter mit einer beeinträchtigten körperlichen und neuronalen Entwicklung sowie einer verminderten geistigen Leistungsfähigkeit bis hin zu einem steigenden Risiko für Schilddrüsenvergrößerungen und -knoten sowie Funktionsstörungen bei Erwachsenen“, ergänzt Prof. Gärtner.

Wie kann eine ausreichende Jodversorgung erreicht werden?

„Eine ausreichende Jodzufuhr ist entscheidend für Gesundheit, Entwicklung und Leistungsfähigkeit. Besonders bei Kindern, Jugendlichen, Schwangeren und Stillenden sollten wir wieder mehr auf eine gute Jodversorgung achten“, sagt Dr. Christina Breidenassel, Referat Wissenschaft der DGE und Co-Autorin des Referenzwert-Kapitels zu Jod. Lebensmittel mit hohem Jodgehalt sind Seefische wie Kabeljau oder Seelachs und andere Meeresfrüchte wie Muscheln, Garnelen und Algen. Algen und -präparate, bei denen der Jodgehalt nicht ausgewiesen ist, sind aufgrund der stark schwankenden Gehalte nicht zu empfehlen. Dies ist insbesondere bei Vorliegen einer Funktionsstörung der Schilddrüse wichtig.

Tierische Lebensmittel wie Milch und Milchprodukte sowie Eier sind bei entsprechender Tierfütterung ebenfalls gute Jodlieferanten, besonders bei vegetarischer Ernährung. Pflanzliche Lebensmittel wie Getreide, Gemüse, Obst und Hülsenfrüchte sind in der Regel jodarm, weil die Böden hierzulande nur wenig Jod enthalten. Jodiertes Speisesalz und damit hergestellte Lebensmittel sind eine wichtige Jodquelle. Es konsequent zu verwenden, trägt maßgeblich zur Jodversorgung bei. Egal, ob es darum geht, Salz zu Hause in der eigenen Küche, beim Essen außer Haus zu verwenden oder verarbeitete Lebensmittel im Supermarkt, in der Bäckerei oder Metzgerei zu kaufen. Daher gilt: Wenn Salz, dann Jodsalz! Hierzu informiert die Informationsoffensive des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) wie die Jodversorgung einfach über die Verwendung von Jodsalz erreicht und gesichert werden kann.

Auch pflanzliche Milchalternativen wie Hafer-, Reis-, Mandel- und Sojadrinks enthalten praktisch kein Jod. Die DGE rät hier zu angereicherten Produkten, insbesondere bei veganer Ernährung. Ansonsten sollte eine Zufuhr aus anderen Lebensmitteln oder Nährstoffpräparaten erfolgen. So kann der regelmäßige Verzehr von Meeresalgen mit moderatem Jodgehalt, wie zum Beispiel Nori, zur Jodversorgung beitragen.

Besteht bei Jodsalz und anderen jodhaltigen Lebensmitteln das Risiko einer Überdosierung?

Das Risiko einer Überversorgung mit Jod über Lebensmittel ist gering. Der Jodgehalt in Salz ist in Deutschland streng geregelt und liegt bei 15 bis 25 mg Jod/kg Salz, somit enthält ein gehäufter Teelöffel Jodsalz nur circa 100 µg Jod. Auch für Menschen mit Schilddrüsenerkrankungen sind jodhaltige Lebensmittel wie Seefisch oder Milch und jodiertes Speisesalz unkritisch. Eine übermäßige Jodzufuhr kann nur durch den Verzehr von Algen mit einem hohen Jodgehalt ≥ 20 mg/kg oder hochdosierte Nahrungsergänzungsmittel entstehen.

Quelle: Quelle: Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V.(DGE)


 

Herzlicher Dank für eine Spendenaktion zum 60. Geburtstag

Ende letzten Jahres kam der Zimmerermeister Olaf Mauermann aus Melaune mit einer ungewöhnlichen Idee auf uns zu. Zu seinem bevorstehenden 60. Geburtstag wollte er, anstelle von Geschenken, seine Gäste um Spenden zugunsten des Diabetikerbundes bitten. In seiner Einladung war dann zu lesen: „Bitte keine großen Blumensträuße (schade drum), keine Gutscheine ohne Terminierung (verfällt gewöhnlich) und keinen Schnaps (vertrage ich nicht mehr). Stattdessen bitte ich um Spenden an den Deutschen Diabetiker Bund, LV Sachsen e.V.“ Und seine Gäste haben freigiebig gespendet.

Diese Aktion hat eine Spendensumme von unglaublichen 2.240 Euro zusammengebracht und wird in dem Projekt „Beratung und Betreuung“ dazu beitragen, kürzlich diagnostizierten Diabetespatienten, sowohl Kinder und Jugendlichen als auch Erwachsenen, den Umgang mit ihrer Erkrankung zu erleichtern.

Der Landesvorstand bedankt sich sehr herzlich für diese gelungene Aktion und wünscht Herrn Mauermann alles Gute.


 

Eagle eye – Heute: Geld-Geld-Geld

Wenn Sie schon so lange Mitglied im Diabetiker Bund sind, dass Sie ein paar Gesundheitsminister erlebt (oder überlebt?) haben, werden Sie sich erinnern, wie häufig die an der Versorgung der Diabetespatienten geschraubt haben, meist uns zum Nachteil. Nun herrschte einige Zeit Stille, das heißt ja aber oft, dass das dicke Ende noch kommt. Und siehe, die Finanzkommission Gesundheit hat ihren Bericht und ihre Empfehlungen vorgelegt. Wenn Sie sich dafür interessieren, finden Sie am Ende den Link dazu.

So viel lässt sich schon mal zusammenfassen: Es wird teurer!
Zum Beispiel sollen die Zuzahlungen auf Medikamente steigen bei 5,- Euro auf 7,50 Euro, bei jetzt 10,- Euro auf 15,- Euro. Beim Krankengeld sind die Überlegungen von jetzt 70% des Regelentgeldes auf 65% zu senken. Ich bin gespannt, was aus diesen Empfehlungen umgesetzt wird.

Wie gewohnt kämpfen wir im ersten Halbjahr um die Finanzen für den Verband. Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses ist noch unklar, ob wir unsere Vorhaben in diesem Jahr umsetzen können, da die Förderbescheide noch nicht vorliegen, aber die Hoffnung stirbt ja zuletzt.

Über ein wunderbar positives Erlebnis können Sie unten auf dieser Seite lesen. Ende des letzten Jahres hat uns eine Spendenaktion über 2000 Euro in die Kasse gespült. Trotzdem müssen wir uns darüber im Klaren sein, dass sinkende Mitgliederzahlen die Arbeit erschweren. Ich habe ja schon im letzten Heft berichtet, dass wir die Diskussion zum Zusammenschluss der Landesverbände auch innerhalb des Bundesverbandes angestoßen haben. Vielleicht ist das für Sie ein Thema, welches sich innerhalb der Selbsthilfegruppe besprechen lässt. Der Landesvorstand würde dazu gerne eine Rückmeldung aufnehmen.

Wir werden das Thema Zusammenschluss, z.B. mit dem Landesverband Sachsen-Anhalt, spätestens im nächsten Jahr zur Mitgliederversammlung wieder auf die Tagesordnung setzen und mit den Teilnehmern beraten. Vielleicht lässt sich dort dann auch schon ein Auftrag an den Vorstand formulieren, die Dinge entsprechend der Beschlusslage voranzutreiben.
Für das aktuelle Jahr steht jetzt erst einmal die Organisation der geplanten Projekte auf dem Programm, darunter auch wieder ein Austausch mit den Landesverbänden Ost, immer vorausgesetzt, dass die entsprechenden Fördermittel bewilligt werden.

Ich werde ein (Adler-)Auge darauf halten und berichten, kommen Sie gut durch den Sommer,

Ihr Matthias Böhmer

www.bundesgesundheitsministerium.de/finanzkommission-gesundheit


 

www.bundesgesundheitsministerium.de/finanzkommission-gesundheit

DDG-Positionspapier Diabetes mellitus und Arbeit

Diabetes mellitus ist eine der häufigsten chronischen Stoffwechselerkrankungen weltweit. Von fast 10 Millionen Menschen mit Diabetes in Deutschland sind mehrere Millionen im erwerbsfähigen Alter, Tendenz steigend. Mindestens 9,1 Millionen Menschen haben einen diagnostizierten Typ-2-Diabetes und 340 000 Erwachsene sowie 37 000 Kinder/Jugendliche einen Typ-1-Diabetes. Letzterer ist zwingend mit Insulin zu behandeln. Bezüglich beruflicher Eignung von Menschen mit Diabetes existieren trotz enormer Fortschritte der Diabetologie Fehleinschätzungen, die zu Diskriminierung führen können.
Dies schafft Probleme sowohl bei der Berufswahl als auch bei der (weiteren) Berufsausübung nach Diabetesdiagnose. Auch wenn im Verlauf der Erkrankung eine Insulintherapie notwendig wird, kann dies die berufliche Integration beeinflussen.
Das DDG-Positionspapier richtet sich an alle in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft mit der dringenden Bitte, sämtliche Einstellungsvoraussetzungen für jegliche Berufsgruppen bzgl. pauschaler Einsatzverbote für Menschen mit Diabetes zu überprüfen und auf den aktuellen Stand der Medizin zu aktualisieren.
Ziel der Deutschen Diabetes Gesellschaft ist es, zu zeigen: Diabetes ist in den allermeisten Fällen kein Hindernis für eine sichere und verantwortungsvolle Berufsausübung. Die Daten sind klar, die Technik ist etabliert, und die rechtlichen Grundlagen verlangen längst eine individuelle Bewertung statt pauschaler Verbote. Es ist Zeit, dass unsere Arbeitswelt diesem Wissen folgt – für echte Gleichberechtigung, moderne Prävention und eine Arbeitswelt, die Chancen schafft und nutzt, statt überholte Grenzen fortzuschreiben.

Wo gibt es berufliche Diskriminierung von Menschen mit Diabetes?

Im internationalen Vergleich ist Deutschland – trotz moderner Diabetologie sowie kompetenter Fachgesellschaft DDG – kein Vorreiter beruflicher Inklusion von Menschen mit Diabetes. Berufliche Diskriminierungen oder pauschale Ausschlüsse aufgrund des Diabetes oder seiner Therapie bestehen unverändert fort trotz medizinischer Fortschritte, wie folgende Auflistung zeigt:
  • Piloten: Trotz gleichlautender internationaler Kriterien werden in Deutschland die Vorschriften bei Vorliegen eines Diabetes deutlich rigider ausgelegt als im internationalen Vergleich. So dürfen z. B. in den USA, dem Vereinigten Königreich, in Kanada und Österreich Menschen mit insulinpflichtigem Diabetes, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen, als Piloten sowohl Fracht-, als auch Passagiermaschinen fliegen – nicht aber in Deutschland
  • Bundeswehr: Gemäß der Vorgaben der wehrmedizinischen Begutachtung werden Menschen mit Diabetes mellitus Typ 1 pauschal als untauglich erachtet („Ausmusterung“).
  • Polizei: Polizeidienstverordnung PDO 300 schließt Menschen mit Diabetes mellitusTyp 1 vom Polizeidienst aus. Die Polizei liegt in Länderhoheit. Das Vorgehen unterscheidet sich zwischen den Bundesländern und auch der Bundespolizei.
  • Seediensttauglichkeit: Diese wird in Deutschland im Vgl. zu skandinavischen Ländern gegenüber Menschen mit insulinpflichtigem Diabetes mellitus trotz gleich lautender internationaler Regelungen deutlich restriktiver gehandhabt.
  • Zoll: Geschäftsordnung der Generalzolldirektion – GO-GZD: dort gibt es – auch waffentragende – Personen mit Diabetes mellitus Typ 1.

Gleichberechtigte Teilhabe

Die Mehrzahl der Menschen mit Diabetes ist in allen Berufen und Arbeitsfeldern einsetzbar. Individuell können Einschränkungen bestehen. Pauschale Ausbildungs- oder Berufsverbote/-beschränkungen aufgrund der Diagnose stehen im Widerspruch zu Art. 3 Grundgesetz sowie dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

Rechtlicher Rahmen

Die arbeitsmedizinischen Fähigkeits- oder Eignungsbeurteilungen haben ebenso wie arbeitsmedizinische Stellungnahmen laut ArbSchG individuell und arbeitsplatzbezogen zu erfolgen.
Auch Gefährdungsbeurteilungen erfolgen in Bezug auf den Arbeitsplatz. Beschäftigte mit Diabetes werden aufgrund gesetzlicher Vorschriften für gefährliche Tätigkeiten bezüglich ihrer Stoffwechseleinstellung sowie ihres individuellen Hypoglykämierisikos arbeitsmedizinisch eingeschätzt. Wenn diabetologische Fragen im Rahmen einer arbeitsmedizinischen Untersuchung relevant sind, ist zu empfehlen, den behandelnden Diabetologen einzubeziehen.
Im Rahmen arbeitsmedizinischer Vorsorge kann gemäß ArbMedVV eine individuelle ärztliche Einschätzung erfolgen, ohne dass die Diagnose dem Arbeitgeber zwingend mitgeteilt wird.
Der Schutz der informationellen Selbstbestimmung ist zu wahren. Ein Offenlegen der Diagnose Diabetes gegenüber dem Arbeitgeber ist nur erforderlich, wenn konkrete Sicherheitsrisiken für die betroffene Person oder Dritte entstehen könnten.

Sicherheit am Arbeitsplatz

Millionen Menschen mit Diabetes sind in Deutschland erwerbstätig. Bei den meisten fällt die Stoffwechselstörung im Berufsalltag nicht auf. Das gilt insbesondere für ihre Leistungsfähigkeit, Belastbarkeit, Einsetzbarkeit, Flexibilität und Fehltage. Im Umgang mit ihrer Erkrankung erfahrene, gut geschulte sowie gut behandelte Menschen mit Diabetes können fast alle beruflichen Tätigkeiten sicher und verlässlich ausführen. Fortschritte der Diabetologie sorgen für eine deutliche Minimierung des Risikos für schwere Unterzuckerungen. Dadurch ermöglichen sie auch die Ausübung risikobehafteter Berufe, die lange als nicht geeignet galten. Kommt es aufgrund Diabetes oder seiner Therapie zu pauschalen Ausschlüssen für bestimmte Tätigkeiten, kann dies zum Verschweigen der Krankheit führen. Daraus können Gefährdungen resultieren, sowohl für die Betroffenen, als auch für Dritte. Notwendig ist ein offener Umgang mit dieser verbreiteten Stoffwechselstörung am Arbeitsplatz.

Förderung und nachhaltiger Erhalt der Arbeitsfähigkeit

Betriebliche Rahmenbedingungen bilden die Grundlage für ein gelingendes Selbstmanagement und den Erhalt der Arbeitsfähigkeit. Dazu gehören:
  • Bereitschaft zu Schicht- und Dienstverlegungen zur Gewährleistung von sicherem Arbeiten (Verständnis für wichtige Arzttermine und ggf. (Auffrischungs-)Schulungen).
  • Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren von betrieblichen Rahmenbedingungen, die sicheres und gesundes Arbeiten mit Diabetes ermöglichen.
  • Maßnahmen betrieblicher Gesundheitsförderung zur Prävention von Adipositas, Bewegungsmangel und Früherkennung des Typ 2 Diabetes mellitus.
  • Unterstützung, wenn bestimmte Tätigkeiten vorübergehend/dauerhaft nicht ausgeübt werden können

Verantwortung der Betroffenen

Menschen mit Diabetes tragen selbst Verantwortung für ein gutes Diabetesmanagement, eine adäquate Stoffwechselführung, regelmäßige medizinische Kontrollen und Anpassung der Therapie an die Arbeitsbedingungen. Dazu gehört eine Schulung, welche die beruflichen Anforderungen einbezieht, um Unter- und Überzuckerungen zu vermeiden.

Zusammenfassung

Gut geschulte und im Umgang mit ihrer Stoffwechselstörung Diabetes mellitus vertraute und verantwortungsbewusste Menschen sind für eine Ausbildung sowie aktive und produktive Berufstätigkeit in fast allen Tätigkeitsbereichen sicher einsetzbar.
Eine erfolgreiche Integration am Arbeitsplatz erfordert eine konsequente, enge Kooperation zwischen allen Beteiligten: betroffenen ArbeitnehmerInnen, ArbeitgeberInnen, behandelnden ÄrztInnen/DiabetologInnen und unterstützendem medizinischem Fachpersonal.
Ziel ist, sowohl die Sicherheit in den Arbeitsprozessen zu gewährleisten, als auch die Leistungsfähigkeit, Teilhabe und Lebensqualität der Beschäftigten mit Diabetes zu sichern und so die Soziallasten der Gesellschaft zu reduzieren, ggflls. den Arbeitskräftemangel zu verringern.
Quelle:
Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG)
Ausschuß Soziales
Düsseldorf, 30. Januar 2026


Onkologische Ernährung: Keine Empfehlungen für Krebsdiäten

Die im Leitlinienprogramm Onkologie aktualisierte S3-Leitlinie „Klinische Ernährung in der Onkologie“ spricht sich gegen restriktive Diäten bei Krebs aus. Sogenannte Krebsdiäten und Fastenprogramme sind nicht geeignet, betonen die an der Leitlinie beteiligten Fachgesellschaften. Studien zeigen keinen Nutzen, aber ein hohes Risiko für Mangelernährung – was bei Krebspatient*innen zum Tod führen kann.

Durch eine Krebserkrankung oder -therapie verlieren viele Menschen Gewicht. Dann ist es besonders wichtig, einer Mangelernährung vorzubeugen. Denn der Ernährungszustand hat einen Einfluss auf den Erkrankungsverlauf und auf die Therapie: „Wird nicht rechtzeitig gegengesteuert, drohen Komplikationen, Therapieversagen und im schlimmsten Fall der Tod durch Mangelernährung“, sagt Professorin Jutta Hübner vom Universitätsklinikum Jena. Gemeinsam mit Dr. Jann Arends, Universitätsklinikum Freiburg, und Professorin Diana Rubin, Vivantes Humboldt-Klinikum Berlin, koordinierte sie die Aktualisierung der Leitlinie.

Krebsdiäten und Fasten sind gefährlich

Krebsbetroffene bekommen von Laien viele Ratschläge zu ihrer Ernährung. Mit elf Empfehlungen ordnet die Leitlinie besondere Ernährungsformen wie vegane, ketogene Ernährung oder die sogenannte Krebsdiät nach Breuß nun kritisch ein.

„Für vegetarische oder vegane Ernährung fehlt noch die Evidenz, um eine Empfehlung dafür oder dagegen auszusprechen. Bis verlässliche Studien vorliegen, ist für onkologische Patient*innen eine sorgfältige Planung zwingend erforderlich, um Mangelernährung zu vermeiden“, so Hübner. „Was sogenannte ‚Krebsdiäten‘ angeht: In der Leitlinie wird von strikten Diätvorschriften abgeraten. Sie schränken die Ernährung ein und bergen damit das Risiko von Mangelernährung und Gewichtsverlust. Dazu zählen Fasten, ketogene Diäten sowie die Diäten nach Budwig und Breuß.“
Bislang belegten Studien für diese Ernährungsformen keinen positiven Nutzen – durch die Nahrungsrestriktionen kann es vielmehr zu Mangelernährung kommen.

Neu: Ernährungstherapie bei operativer Tumortherapie

Im Zuge der Überarbeitung wurde ein neues Kapitel zur Ernährung bei operativer Tumortherapie aufgenommen. Die zwölf neuen Empfehlungen sehen unter anderem vor, dass der Ernährungsstatus vor und nach größeren onkochirurgischen Eingriffen mehrfach erhoben wird. Patient*innen, die voraussichtlich über mehrere Tage nach der Operation keine feste Nahrung zu sich nehmen können, sollen umgehend künstlich ernährt werden. Für die präoperative Phase empfiehlt die Leitlinie unter anderem, dass Patient*innen mit hohem Risiko – etwa bei starkem Gewichtsverlust innerhalb kurzer Zeit – zunächst eine Ernährungstherapie erhalten sollten, auch wenn sich dadurch der Operationstermin verschiebt.

Empathische Kommunikation: Ernährung in der Palliativsituation

In der Palliativversorgung soll die Lebensqualität von Patient*innen mit nicht-heilbaren Krebserkrankungen verbessert oder erhalten werden – eine differenzierte Ernährungstherapie kann hierzu beitragen. Neu ist die Empfehlung, wiederholt zu prüfen, ob eine enterale oder parenterale Ernährung noch dem Therapieziel entspricht. Diese Entscheidung soll regelmäßig gemeinsam mit den Betroffenen und Betreuenden evaluiert und bei Bedarf neu getroffen werden.

„Entscheidet sich eine an Krebs erkrankte Person, die Ernährung einzustellen, kann das zu Konflikten mit den Angehörigen führen. Es ist eine schwierige Situation“, so Hübner. „Um diese psychischen und physischen Belastungen durch die unterschiedlichen Wünsche zu vermeiden, empfehlen wir in der Leitlinie, dass das zuständige Fachpersonal proaktiv, klar und empathisch mit den Beteiligten kommuniziert.“
In den Phasen der Palliativversorgung sollten bei Ernährungsstörungen stets qualifizierte Ernährungsfachkräfte hinzugezogen werden, so die Empfehlung aus der Leitlinie.

Informationsmaterial:

www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/klinische-ernaehrung-in-der-onkologie

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin e. V. (DGEM)


 

Wie wirken stark verarbeitete Lebensmittel auf die Gesundheit?

Erwachsene, die viele stark verarbeitete Lebensmittel (ultra-processed foods UPF) konsumieren, haben wahrscheinlich ein höheres Risiko für Übergewicht, Adipositas, Bluthochdruck, Typ-2-Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Für das Metabolische Syndrom und Allergien gibt es nicht genügend Daten, um Aussagen zum Zusammenhang mit dem UPF-Verzehr machen zu können; für Übergewicht/Adipositas bei Kindern und Jugendlichen sind die Ergebnisse in den eingeschlossenen Studien zu 15. DGE-Ernährungsbericht (Erscheinung Ende 2024) heterogen.

Etwa 50 % der Energieaufnahme stammen aus stark verarbeiteten Lebensmitteln (UPF)

Süßigkeiten, Gebäck, frittierte Snacks, Würstchen, Fleischersatzprodukte, Brotaufstriche und Fertiggerichte sind Beispiele für häufig stark verarbeitete Lebensmittel. Sie verdrängen zunehmend natürliche Lebensmittel und frisch zubereitete Speisen. Eine Ernährung mit einem hohen Anteil an stark verarbeiteten Lebensmitteln enthält meist viel Zucker, Salz und Fett, insbesondere gesättigte Fettsäuren, und gleichzeitig wenig Ballaststoffe, Proteine und Mikronährstoffe wie Vitamine und Mineralstoffe sowie sekundäre Pflanzenstoffe. In Deutschland stammten laut Berechnungen der Nationalen Verzehrsstudie II (NVS II) bereits Anfang der 2000er-Jahre etwa 50 % der gesamten Energieaufnahme von Erwachsenen aus stark verarbeiteten Lebensmitteln. Ihr Konsum wird mit Adipositas und chronischen Erkrankungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Typ-2-Diabetes sowie einer erhöhten Sterblichkeitsrate in Verbindung gebracht. Der beobachtete Zusammenhang basiert bislang weitestgehend auf Querschnitt- und Kohortenstudien, die die zugrundeliegenden Wirkmechanismen wenig untersucht haben.

Grundsätzlich werden Lebensmittel und Getränke, deren Rohstoffe viele Verarbeitungsprozesse durchlaufen haben, als stark verarbeitete Lebensmittel bezeichnet. Je nach Rezeptur enthalten sie weitere, insbesondere energiereiche Zutaten wie gesättigte Fettsäuren und Zucker sowie Zusatzstoffe wie Aromen, Konservierungsmittel und Farbstoffe. Der Anteil an essenziellen Inhaltsstoffen wie Vitaminen, Mineralstoffen, Ballaststoffen und sekundären Pflanzenstoffen ist dagegen oft gering.

Ein typisches Beispiel für hochverarbeitete Lebensmittel sind pflanzliche Milchalternativen aus Soja, Hafer, Mandel, Reis oder Erbsen, die zunehmend Kuhmilch ersetzen. Dr. Britta Nagl, Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Berlin, weist in ihrer Risikobewertung von Pflanzendrinks darauf hin, dass diese sich in ihrem Nährstoffprofil erheblich von Kuhmilch unterscheiden, insbesondere, wenn sie nicht mit Nährstoffen angereichert sind. Zu den langfristigen Auswirkungen eines häufigeren Konsums als Ersatz für Kuhmilch und den Langzeitkonsum auf die Gesundheit liegen bisher nur wenige Daten vor. Besonders für vulnerable Gruppen wie Kinder, Schwangere und Stillende können Nährstoffdefizite entstehen, wenn nicht angereicherte Produkte regelmäßig anstelle von Kuhmilch konsumiert werden. Nagl thematisiert auch mögliche Belastungen durch Schwermetalle und Mykotoxine.

Die französische Kohortenstudie NutriNet-Santé mit über 180 000 Teilnehmenden war eine der ersten internationalen Langzeitstudien, die die Zusammenhänge zwischen UPF und chronischen Erkrankungen nachwies und dadurch Ernährungsrichtlinien in mehreren Ländern beeinflusste. Aktuell rücken insbesondere Zusatzstoffe in den Blick: Das Forschungsprogramm ADDITIVES untersucht die Wirkung von Nitriten, künstlichen Süßstoffen, Emulgatoren und weiteren Stoffen, die in UPF weit verbreitet sind. Erste Ergebnisse belegen ein höheres Risiko für verschiedene Krebsarten, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Bluthochdruck. Auch die mögliche Rolle von Verpackungskontaminanten wird erforscht.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V.(DGE)